Samstag , 23 November 2024

Regeländerungen für die Saison 2020/21 und Einführung eines neuen Trikots

Schneetreiben in der Biathlonarena Oberhof – Foto: WSRO Skisport GmbH

Da durch die Corona-Pandemie einige Änderungen in der Planung des Weltcups und auch des IBU-Cups vorgenommen wurden, hat die Internationale Biathlon Union einige Regeländerungen für die kommende Saison bekannt gegeben.

Da der IBU-Cup in einer deutlich verkürzten Version stattfinden wird, hat die IBU entschieden, dass die nationalen Biathlon-Verbände für die ersten vier Weltcups je zwei Athleten und Athletinnen nominieren dürfen, die die Qualfikiationskriterien bisher nicht erfüllt haben. Zur Zeit gilt dies nur für das erste Trimester, kann aber bei Bedarf auch für weitere Weltcups gelten. Die Startkriterien für den IBU-Cup bleiben bestehen. Zudem gibt es Änderungen bei den Streichresultaten. Normalerweise werden zwei Ergebnisse gestrichen. In der Saison 2020/21 wird die Zahl der Streichergebnisse aber auf vier erhöht. Außerdem werden Streichergebnisse in der Nationenwertung eingeführt und in den Disziplinwertungen werden Streichresultate ebenfalls berücksichtigt. Falls die Anzahl der Weltcups reduziert wird, so wird die Anzahl der Streichresultate dementsprechend angepasst.

Einführung eines neuen Trikots

Ab der Saison 2020/21 wird es eine neue Gesamtwertung geben. Der oder die Stärkste in dieser Wertung wird mit einem blauen Trikot an den Start gehen. Diese Wertung gewinnen können alle, die bis zum 31. Dezember 2020 jünger als 25 sind.

Änderungen in der Disziplin Super Sprint

In der vergangen Saison wurde eine neue Disziplin, der Super Sprint, im IBU-Cup eingeführt. Deutlich wurde, dass das Verhältnis von Laufen und Schießen unausgeglichen ist, weshalb der Weltverband IBU Änderungen vorgenommen hat. Die Laufrunde wurde auf 1.5 km festgelegt und der Einsatz von Ersatzrunden entfällt. Da die IBU-Cup Saison verkürzt wurde, wird jedoch kein Testrennen mit den geänderten Regeln stattfinden.

Änderungen bei Verstößen am Schießstand

Bestimmte Verstöße am Schießstand werden nicht mehr automatisch mit einer Disqualifikation bestraft. Dies bezieht sich auf ein Crossfire, bei dem die Athletin oder der Athlet auf Ziele einer anderen Bahn schießt. Außerdem wird die Auswahl der falschen Schießbahn bei den Wettkämpfen, bei denen eine Schießbahn vorgeschrieben ist, nicht mehr automatisch mit einer Disqualifikation bestraft.

Lena Leven für Biathlon-News.de

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